Teilnahmebedingungen

Ausnahme|Zustand – Verrückt nach Leben wird gefördert durch die Aktion Mensch. Das Festival lebt aber auch vom Engagement vieler Partner und Kinos vor Ort in den Städten und Gemeinden Deutschlands. Ohne dieses Engagement wäre das Festival nicht denkbar.

Irrsinnig Menschlich e.V. und EYZ Media, müssen jedoch für das Festival einen finanziellen Eigenanteil in Höhe von 30% der Förderung von Aktion Mensch einbringen. Diesen Eigenanteil refinanzieren wir durch die Teilnahmegebühr in Höhe von 500 EUR und durch einen prozentualen Rückfluss der Eintrittsgelder (45%) aus den Kinos.

Die Teilnahmegebühr wird von den Stadtkoordinatoren nach Vertragsunterzeichnung und noch vor dem Start des Festivals entrichtet.

Die Leistungen des Filmfestivals bestehen u.a. in der
- Recherche und Kuratierung der Festivalfilme,
- Planung der Festivaltour,
- Vertragsabschluss mit Lizenzgebern,
- Bezahlung der Lizenzen an Filmproduzenten (gewerbliche Rechte),
- Untertitlung, Digitalisierung und Encodierung der Filme,
- Herstellung von Plakaten, Booklets, Infokarten und Screener,
- Herstellung und Betreuung der Festivalwebsite,
- Recherche und Betreuung von Stadtkoordinatoren, Medienpartner, Filmpaten und überregionalen Partnern,
- Kommunikation mit den Kinos,
- Ausführung der Festivaltour,
- Technischer Unterstützung durch Beamer und mobile Server,
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Abrechnung mit dem Kino erfolgt nach kinoüblichen Konditionen ohne Mindestgarantie, das heißt 45% der Eintrittseinnahmen fließen zurück an EYZ-Media. Dies wird mit der Terminbestätigung zwischen EYZ-Media und dem Kino bestätigt. Es besteht die Möglichkeit vergünstigte Festivalpässe anzubieten. Das Festival ist nicht im Besitz der nicht-kommerziellen Rechte, das heißt, wir dürfen keine kostenlosen Filmvorstellungen machen. 

BITTE HALTEN SIE RÜCKSPRACHE MIT UNS, BEVOR SIE ABSPRACHEN MIT DEM KINO/DER SPIELSTÄTTE TREFFEN!